Ausbildungsbetriebe haben die Möglichkeit die schulischen Fehlzeiten ihrer Auszubildenden über des Online-Toll WebUntis abzurufen. Im dargestellten Video wird das Vorgehen anschaulich erläutert.
Ausbildungsbetriebe haben die Möglichkeit die schulischen Fehlzeiten ihrer Auszubildenden über des Online-Toll WebUntis abzurufen. Im dargestellten Video wird das Vorgehen anschaulich erläutert.