Was ist ein Gastschul- antrag? | Schülerinnen und Schüler, die eine andere Berufsschule als die für Ihren Ausbildungsbetrieb bestimmte Schule (Sprengelschule) besuchen wollen, müssen einen Gastschulantrag bei ihrer zuständigen Sprengelschule stellen. Sprengelschule ist dabei die abgebende Berufsschule, die Gastschule ist die aufnehmende Berufsschule. Siehe dazu Art.43(5) , BayEUG ( Bayerisches Erziehungs-und Unterrichtsgesetz): Aus wichtigen Gründen kann der Besuch einer anderen Berufsschule genehmigt oder angeordnet werden. Das Staatsministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Tatbestände festzulegen, die als wichtige Gründe gelten. Für die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses ist die abgebende Berufsschule zuständig, wenn mit der aufnehmenden Berufsschule und den zuständigen Sachaufwandsträgern über die Begründung des Gastschulverhältnisses Einvernehmen besteht. In den übrigen Fällen entscheidet die für die abgebende Schule zuständige Regierung. (…)
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